PLANUNGSAUSSCHUSS der STADT GÜTERSLOH

Abbindung der Grünen Straße

Sehr geehrter Herr Kollmeyer,

in der Sitzung des Planungsausschusses vom 17.06.2004 beantragt die BfGT Fraktion zu TOP 8 “Bürgerantrag zur Abbindung der Grünen Straße”

  • den Beschlussvorschlag der Verwaltung abzulehnen und die Abbindung durch Sperrpfähle vorzunehmen.
  • Die Abbindung der Grünen Straße erfolgt befristet. Nach Vorliegen der Erschließungsplanung des Bartelsgeländes wird abschließend über die Abbindung beraten.

Begründung :

Würde dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt, ist die Verkehrssicherheit für einen weiteren Zeitraum von 1 bis 1 ½ Jahren nicht gewährleistet. Das Zeitfenster bezieht sich dabei auf Angaben der Verwal-tung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Bartelsgelände sowie der im Anschluss aufzustellenden Erschließungsplanung.

Nach einer Ortsbesichtigung sind, neben den im Bürgerantrag aufgeführten Gründen, folgende Punkte im Rahmen einer Verkehrssicherheitsoptimierung zu beachten:

  • Die Grüne Straße wird z. B. an den Werktagen von vielen Eltern befahren, die ihre Kinder mit dem Fahrrad zum Kindergarten Ackerstr. bringen und abholen.
  • Besonders während des Berufsverkehrs kommt es häufig zu Konfliktsituationen mit dem KfZ-Durchgangsverkehr, die bis zum heutigen Tag zum Glück ohne gravierende Folgen geblieben sind.
  • Ein weiteres Sicherheitsrisiko ist die Bushaltestelle an der Berliner Str. / Ecke Grüne Str. Ebenfalls zu den so genannten “Stoßzeiten” entsteht durch den überhöhten Fahrradverkehr der Schüler sowie an der Haltestellte aussteigenden Fahrgästen ein nicht unerhebliches Gefahrenpotential. Durch die Werbefläche ist zudem bei der Einfahrt aus der Grünen Str. in den Kreuzungsbereich die Sicht erheblich behindert.

Die Anwohner sind nach eigenen Aussagen bereit, die Umwege, die eine Abbindung zwangsläufig mit sich bringt, in Kauf zu nehmen, um dafür im Gegenzug die Verkehrssicherheit in “ihrer” Straße zu optimieren. Die vorläufige und zugleich befristete Abbindung könnte mit einem geringen Kostenaufwand hergestellt werden. Die zu nutzen Sperrpfähle sind vorhanden und müssten nicht zusätzlich neu angeschafft werden.

Die vorübergehende “Sperrung der Lukasstr.“ könnte dem Ausschuss als Beispiel für die Entscheidung dienen. Auch hier wurde bis zum endgültigen Ausbau eine Abbindung beschlossen, um die Verkehrs-sicherheit besonders für Schul- und Kindergartenkinder zu optimieren.

BfGTFraktion

Ulrich Linnemann + nobby morkes

Gütersloh, 15.06.2004