PLANUNGSAUSSCHUSS 15. 05. 2003

Die BfGT Fraktion beantragt,

  • mit den Baumaßnahmen erst zu beginnen, wenn die Arbeiten "Neuenkirchener Str." endgültig angeschlossen sind
  • Verkleinerung der vorgesehenen Bauabschnitte
  • Verkürzung der geplanten Bauzeit von 18 Monaten
  • Beibehaltung des beidseitigen Richtungsverkehrs mittels Ampelregelung
  • Verlegung der Bus-Haltestelle (stadtauswärts) in Höhe der Haus-Nr. 76 / 78
  • Überprüfung der Notwendigkeit zur Anlegung eines 2. Radweges / Auswirkungen auf Fördermittel

Begründung:

Durch die Einrichtung einer weiteren Großbaustelle würde das bereits jetzt bestehende Verkehrsproblem erheblich ausgeweitet. Die Unzufriedenheit der Verkehrsteilnehmer in Bezug auf die bestehenden Baustellen sollte nicht mit neuen, parallel durchzuführenden Bau- / Umgestaltungsmaßnahmen weiter forciert werden.

Aufgrund der Erfahrungen und Auswirkungen im Rahmen der Großbaustelle "Neuenkirchener Str." (z. B. längere Bauphase, Umsatzeinbußen der Anliegergeschäfte von teilweise über 50%) befürchten die direkt betroffenen Geschäftsleute an der Herzebrocker Str. ähnliche Probleme. Für einige Geschäfte könnten sich Umsatzeinbrüche in dieser Höhe und auf längere Zeit als existenzgefährdend erweisen.

Aus diesem Grunde ist es dringend erforderlich, die geplante Bauzeit zu verkürzen. Vertragliche Vereinbarungen mit dem Auftragnehmer dürften hilfreich sein. Die Verkleinerung der Bauabschnitte soll dem Winterproblem vorbeugen, um nicht den bisher geplanten Großbau-abschnitt im Gesamten in den Wintermonaten stilllegen zu müssen.

Als weitere Maßnahme zur besseren Erreichbarkeit und Minderung der zu erwartenden Umsatzeinbußen ist es unabdingbar, die Beibehaltung des beidseitigen Richtungsverkehrs zu garantieren.

Die Verlegung des Bushaltesstelle ist damit zu begründen, dass an dieser Stelle vor den Häusern wesentlich mehr Platz vorhanden ist und eine Beeinträchtigung von Fußgängern und Radfahrern auf ein Minimum beschränkt werden kann.

Aufgrund der Haushaltslage ist zu überprüfen, ob die Anlegung eines zusätzlichen Radweges überhaupt notwendig ist und der Ausbau des Radwegenetzes sowie die damit verbundene Erhöhung der Verkehrssicherheit nicht auch durch eine Verbreiterung / Ausbau des vorhan-denen Radweges erreicht werden kann.

BfGT-Fraktion

Ulrich Linnemann + Nobby Morkes

Gütersloh, 30.04.2002