PLANUNGSAUSSCHUSS 18.09.2003

in der PLANUNGSAUSSCHUSSSITZUNG am 18.09.2003 beantragt die BfGTFraktion zu Tagesordnungspunkt 4 „Bürgerantrag nach § 24 Gemeindeordnung NW von Herrn Karsten Niekamp und Mitunterzeichnern“ die Fassung folgenden Beschlusses:

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Herstellung der Genehmigungsfähigkeit eines Erotik-Shops auf dem Grundstück Stadtring Nordhorn 121 (Flur 18 / Flurstück 378) die Befreiung von dem Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben und Vergnügungsstätten auf dem o.a. Grundstück durch den Bebauungsplan 230 A/1 auszusprechen.

Begründung:

In der Werner-von-Siemens-Str. soll ein Eros-Center errichtet werden. Wie in der Wagenfeldstr. protestieren auch hier die Anwohner sowie die direkt betroffenen ansässigen Unternehmen gegen die Ansiedlung.

Obwohl eine Genehmigung an dieser Stelle nicht verweigert werden kann, ist der Betreiber ein weiteres Mal bereit, den Standort zu wechseln. Zur sofortigen Verfügung steht eine Immobile im B-Plan 230 A/1 = 260 Teilpan 6 (Flur 18 / Flurstück 378 – Stadtring Nordhorn 121)

Dem Betreiber ist das Gebäude für sein eigentliches Vorhaben jedoch zu groß, sodass eine zusätzliche Nutzung durch einen Erotik-Shop (max. ca. 600 qm) angestrebt wird. Dabei sollen nach bisheriger Planung etwa 400 qm Fläche auf den Verkauf von Hygieneartikeln, Bildmaterialen, branchenspezifischen Artikeln wie Wäsche und Lederwaren (Schuhe) sowie den Verkauf und Verleih von Videos und DVD´s entfallen, wobei das Angebot letztgenannter Medienträger sicherlich mehr als die Hälfte der Fläche einneh-men wird. Ergänzend sollen möglicherweise auf einer Fläche von ca. 100 – 150 qm Videokabinen aufgestellt werden

Nach dem B-Plan ist die Errichtung von Einzelhandelsgeschäften und von Vergnügungsstätten, zu denen die Videokabinen zu zählen sind, ausgeschlossen.

In der Sitzung des Planungsausschusses vom 17.07.2002 wurde einstimmig beschlossen:

„Die Verwaltung wird beauftragt, im Sinne der Antragsteller eine Lösung zu erarbeiten...“

Wenn es der Politik um das „Engagement und die Betroffenheit der Bürger“ geht, ist die o.a. Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans 230 A/1 = 260 Teilpan 6 zur Herstellung der Genehmigungs-fähigkeit des Erotik-Shops auf dem Grundstück Stadtring Nord-horn 121 und die Genehmigung des Eros-Center an diesem Standort die einzige Mög-lichkeit, die Ansiedlung des EROS-Centers in der Werner-von-Siemens Str. zu verhindern.

BfGTFraktion

Ulrich Linnemann + nobby morkes

Gütersloh, 10.09.2003