RATSSITZUNG 23 .05. 2003

im Rahmen der Dringlichkeit ist beabsichtigt, in der Ratssitzung vom 23.05.2003 den Punkt "Einwohnerversammlung" auf die Tagesordnung zu setzen.

Sollte der Dringlichkeit stattgegeben werden, beantragt die BfGTFraktion zu diesem Tagesordnungspunkt folgenden Beschluss:

  • Die Bürgermeisterin zieht die von ihr - entgegen dem Ratsbeschluss vom 28.03. - angesetzten Termine für zwei Einwohnerversammlungen (17. und 21.06.) zurück und führt - wie vom Rat beschlossen - eine Veranstaltung in der Stadthalle Gütersloh durch.

Begründung:

Die Bürgermeisterin beruft sich auf § 5 der Hauptsatzung in Verbindung mit § 23 der GO NRW. Sie hat dabei jedoch übersehen, dass der RAT bereits die Versammlungsstätte festgelegt hat und in diesem Zusammenhang auch "nur" eine Veranstaltung beschlossen wurde !

Wäre der Beschluss nur auf die Durchführung der Einwohnerversammlung ausgerichtet, wäre ihr Verhalten aufgrund des Ortsrechtes gerechtfertigt.

Da im Antrag jedoch zweifelsfrei die Stadthalle als Veranstaltungsort benannt wurde und die Beschlussfassung zu Teil 2 eindeutig ist, ignoriert die Bürgermeisterin in diesem Punkt den RATSbeschluss.

Die Aussage / Argumentation der Bürgermeisterin, dass Freitermine in und um diesen Zeitraum herum nicht zur Verfügung ständen, kann wie folgt widerlegt werden: Fr. 13. / So 15. / Mo 16. / So. 22. und Mi 25. Juni (Stand per: 22.05.2003 - 12.04 Uhr)

BfGT-Fraktion

nobby morkes

Gütersloh, 22.05.2003

Wortbeitrag: