RATSSITZUNG 23 .05. 2003 im Rahmen der Dringlichkeit ist beabsichtigt, in der Ratssitzung vom 23.05.2003 den Punkt "Einwohnerversammlung" auf die Tagesordnung zu setzen. Sollte der Dringlichkeit stattgegeben werden, beantragt die BfGTFraktion zu diesem Tagesordnungspunkt folgenden Beschluss:
Begründung: Die Bürgermeisterin beruft sich auf § 5 der Hauptsatzung in
Verbindung mit § 23 der GO NRW. Sie hat dabei jedoch übersehen,
dass der RAT bereits die Versammlungsstätte festgelegt hat und in
diesem Zusammenhang auch "nur" eine Veranstaltung beschlossen
wurde ! BfGT-Fraktion nobby morkes Gütersloh, 22.05.2003 Wortbeitrag: |