RATSSITZUNG 28.03.2003

In der Sitzung des RATES am 28.03.2003 stellt die BfGTFraktion zu TOP 6 der Tagesordnung BÜRGERBEGEHREN THEATER folgenden Antrag:

Zur weiteren Information und gleichzeitiger Aussprache über die geplante Errichtung eines Theaterneubaus sowie die damit verbundenen Kosten beantragt die BfGTFraktion die

  • Einberufung einer Einwohnerversammlung.
  • Aufgrund der der Bedeutsamkeit des Neubauprojektes für die gesamte Stadt soll die Versammlung in einer zentral gelegenen Räumlichkeit durchgeführt werden. Die BfGTFraktion beantragt, die Einwohnerversammlung in der Stadthalle Gütersloh stattfinden zu lassen.

Begründung:

Nach § 23, Abs. 1 der GO des Landes NRW sowie § 5, Abs. 1 + 2 der Hauptsatzung der Stadt Gütersloh sind die Einwohner über allgemein bedeutsame Angelegenheiten zu informieren. Einwohnerversammlungen sollen insbesondere stattfinden, wenn es sich um Planungen oder Vorhaben handelt, die die strukturelle Entwicklung der Stadt unmittelbar und nachhaltig beeinflussen. Das Theaterneubauprojekt berüht zudem das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl der Einwohner unserer Stadt.

Den Einwohnern wird Gelegenheit gegeben sich nach den Ausführungen durch die Bürgermeisterin zu äußern und das Projekt mit vom Rat bestimmten Mitgliedern aller Fraktionen sowie der Bürgermeisterin zu erörtern.

Aufgrund der auch in der Öffentlichkeit geführten Diskussion um die Neubaupläne ist mit einem großen Interesse seitens der Bevölkerung zu rechnen. Die Stadthalle befindet sich in zentraler Lage und bietet neben ihren technischen Möglichkeiten, die idealen Voraus-setzungen zur Durchführung einer Einwohnerversammlung in dieser Größenordnung.

BfGT-Fraktion

nobby morkes

Gütersloh, 27.03.2003