RATSSITZUNG 28.03.2002

Die BfGTFraktion beantragt auf dem Weg der Dringlichkeit folgenden Tagesordnungspunkt auf die Sitzung des RATES am 28.03.2003 zu setzen:

  • Änderung der Satzung der Stadt Gütersloh zur Durchführung von Bürgerentscheiden vom 15.12.2000

Begründung der Dringlichkeit:

Die urprünglich für den 07.04. geplante Sitzung des HA wurden auf den 01.04. vorverlegt. Diese Sitzung wiederum ist aufgrund mangelnder Entscheidungspunkte abgesagt worden. Die nächste Ratssitzung findet erst am 23. Mai 2003 statt.

Nach Auskunft der Bürgermeisterin wäre eine Entscheidung in der Mai-Sitzung für den anstehenden Bürgerentscheid nicht mehr umsetzbar, da durch die Pflicht der öffentlichen Bekanntmachung eine Einbundung eines möglichen Beschlusses nicht mehr gewährleistet ist.

Aus diesem Grund sieht die BfGTFraktion die einzig verbleibende Möglichkeit, über eine Satzungsänderung zu entscheiden, in dem der Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung vom 28.03.2003 gesetzt wird.

Antrag:

Die BfGTFraktion beantragt

  • die Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden vom 15.12.2000 zu ändern und die Möglichkeit zur Abstimmung per Briefwahl aufzunehmen und festzuschreiben.

Begründung des Antrages:

In der Regelung zur Durchführung von Bürgerentscheiden fehlt die Möglichkeit zur Briefabstimmung. Erst im letzten Monat hat Innenminister Behrens an die Gemeinden appelliert, die Wahl per Brief zuzulassen. Diese Abstimmungsvariante gehört zu den wichtigen Grundelementen fast aller Wahlen.

Für die Briefwahl gibt es unterschiedliche Gründe. Besonders ältere und körperlich behinderte Mitbürger nutzen dieses Instrument der Mitbestimmung. Ca. 15-20 % der Wählerinnen und Wähler geben heutzutage ihren Stimmen per Briefwahl ab.

Die Entscheidung, die Abstimmung per Briefwahl auch für einen Bürgerentscheid zuzulassen, würde Befürwortern als auch Kritikern des Theaterneubaus nur Vorteile bringen. Im Sinne der demokratischen Mitbestimmung sowie der Annäherung von Bürgerentscheiden zu Bundestags-, Landtags- oder Kommunalwahlen ist eine Satzungsänderung ein weiterer Schritt, die Bürgerinnen und Bürger an kommunalpolitischen Entscheidungen zu beteiligen und Ihnen die gleichen Abstimmmöglichkeiten einzuräumen, wie sie bei den vorgenannten Wahlen festgeschrieben sind.

BfGT-Fraktion

nobby morkes

Gütersloh, 27.03.2003