RATSSITZUNG 25.07.2003

Die BfGT Fraktion beantragt

  • die Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden vom 15.12.2000 zu ändern, die Möglichkeit zur Abstimmung per Briefwahl aufzunehmen und festzuschreiben.

Begründung des Antrages:

Im Vorfeld des durchgeführten Bürgerentscheides "Theaterneubau" kam es seitens der Bürgerschaft zu intensiven Nachfragen in Bezug auf die Stimmabgabe per Briefwahl. Wie viele Bürgerinnen und Bürger sich direkt an die Verwaltung wandten, ist der Antragstellerin leider nicht bekannt. Die Hinweise auf die Satzung vom 15.12.2000, besonders aber die Begründung des Anwesenheitsprinzips bei Ratsentscheidungen stießen bei den Fragestellern auf Unverständnis. "Über 74.000 Wahlberechtigte können nicht mit 50 Ratsmitgliedern verglichen werden" lautete der mehrheitliche Tenor.

Wenn der Rat die Satzung im Jahre 2000 nach Worten der Bürgermeisterin mit "Sachverstand und Weitsicht" beschlossen hatte und eine "tragfähige bürgerfreundliche Regelung" getroffen wurde, ist die Meinung derjenigen, die aufgrund Abwesenheit und fehlender Briefwahl-Möglichkeit nicht am Bürgerentscheid teilnehmen konnten, leider eine andere. Die Durchführung des ersten Bürgerentscheides in Gütersloh hat gezeigt, dass die Abstimmung per Briefwahl seitens der Bürgerschaft erwünscht ist.

In der Satzung der Stadt Gütersloh zur Durchführung von Bürgerentscheiden fehlt die Möglichkeit zur Briefabstimmung. Erst im Februar diesen Jahres hat NRW-Innenminister Behrens an die Gemeinden appelliert, die Wahl per Brief zuzulassen. Diese Abstimmungsvariante gehört zu den wichtigen Grundelementen fast aller Wahlen.

Für die Briefwahl gibt es unterschiedliche Gründe. Besonders ältere und körperlich behinderte Mitbürger nutzen dieses Instrument der Mitbestimmung. Ca. 15-20 % der Wählerinnen und Wähler geben heutzutage ihren Stimmen per Briefwahl ab.

Die Entscheidung, die Abstimmung per Briefwahl in Zukunft auch für einen Bürgerentscheid zuzulassen, würde allen Beteiligten nur Vorteile bringen.

Im Sinne der demokratischen Mitbestimmung sowie der Annäherung von Bürgerentscheiden zu Bundestags-, Landtags- oder Kommunalwahlen ist eine Satzungsänderung ein weiterer Schritt, die Bürgerinnen und Bürger an kommunalpolitischen Entscheidungen zu beteiligen und Ihnen die gleichen Abstimmmöglichkeiten einzuräumen, wie sie bei den vorgenannten Wahlen festge-schrieben sind.

Wenn die Mitglieder des Rates sowie die Bürgermeisterin persönlich "grundsätzlich Wert auf die aktive Partizipation mündiger Bürgerinnen und Bürger legen" (Zitat der Bürgermeisterin Maria Unger aus einem Schreiben vom 04. April 2003), ist die Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden mit dem Recht zur Briefwahl der Stimmberechtigten zu ergänzen und entsprechend neu zu beschließen.

BfGT Ratsfraktion

nobby morkes

Gütersloh, 14. Juli 2003