In der Sitzung des KULTURausschusses am 26.11.2002 beantragt die BfGTFraktion zu TOP 2 der Tagesordnung „Präsentation der Theaterplanung“ 

die Renovierungs- / Erweiterungsmöglichkeiten der Paul-Thöne-Halle unter Einbeziehung vorhandener Unterlagen und Ausarbeitungen zu überprüfen und dem Ausschuss eine entsprechende Kostenaufstellung / Kalkulation vorzulegen

Begründung:

Des öfteren gab es Bestrebungen, die Paul-Thöne-Halle umfassend zu renovieren, um eine funktionsfähige und besucherfreundliche Nutzung des Theaters zu ermöglichen. Obwohl es seitens des Hochbauamtes unter Einbeziehung von Fachleuten ausgearbeitete Vorschläge gab, wurden diese Pläne aufgrund von angeblicher Unwirtschaftlichkeit verworfen. Eine glaubhafte Unterlegung dieser Behauptung aufgrund entsprechender Berechnungen liegt bis heute nicht vor. Die ebenfalls immer wieder geäußerten Behauptungen, das Theater in den nächsten Jahren aufgrund baulicher Mängel schließen zu müssen, entbehrt jeglicher Grundlage. Ein öfters angesprochenes Gutachten, auf das sich die Verwaltung bezog, existiert nicht.

Bevor einem Theaterneubau der Vorzug gegenüber einer umfassenden und auch möglichen Renovierung eingeräumt wird, ist es dringend erforderlich, sämtliche Möglichkeiten auszuloten und zu überprüfen, ob durch eine Renovierung nicht ebenfalls das gewünschte Ergebnis der verbesserten Funktionsfähigkeit und besucherfreundlichen Nutzung erreicht werden kann.

BfGT-Fraktion

Alfried Gutsche / nobby morkes

Gütersloh, 25.11.2002