PLANUNGSAUSSCHUSS 12.09.2002 Die Fraktionen von BfGT + BÜNDNIS 90/GRÜNE beantragen: Der Planungsausschuss möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, eine Änderung der Bebauungspläne 108 + 112 vorzubereiten sowie eine Satzung über eine Verän-derungssperre für den räumlichen Geltungsbereich der beiden B-Pläne aufzustellen. Durch die Veränderungssperre sollen weitere Möglichkeiten zur Errichtung und Betrieb von Konditionierungsanlagen für anorganische Abfälle sowie ähnlich oder gleichartig konzipierter Anlagen im Bereich des abfallwirtschaftlichen Gewerbes ausgeschlossen werden. Begründung: Die B-Pläne 108 + 112 liegen in unmittelbarer Nachbarschaft zum B-Plan 113 A/B/5 "Industriepark Isselhorst". Für diesen Plan hat der Rat am 12.07.2002 eine Änderung beschlossen. Um auch in den räumlichen Geltungsbereichen der B-Pläne 108 + 112 Fehlentwicklungen zu vermeiden, ist es notwendig, weitere Ansiedlungen oder Ausdehnungen von Entsorgungs-betrieben rechtzeitig aus-zuschliessen. Erweiterungen oder Neuerrichtungen von Anlagen der o.g. Art sind mit den Grundsätzen des § 1 (5) BauGB (Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen) nur noch schwer zu vereinbaren. BÜNDNIS 90 / GRÜNE-Fraktion Siegfried Kornfeld BfGT-Fraktion nobby morkes Gütersloh, 28. August 2002 |