Tagesordnung / Ergebnisse

zur 21. Sitzung des Umweltausschusses der Stadt Gütersloh
Ort: Ratssitzungssaal Raum Nr. 705, Berliner Str. 70, 33330 Gütersloh
Datum: 08.07.2002, 17.00 Uhr

 
TOP

Beratungsgegenstand / Öffentliche_Sitzung

   

1

Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung

  Keine 

2

Agenda-park Gütersloh (bitte auch die Vorlage V00173/2 aus der Sitzung vom 13.05.02 mitbringen)

  Gemeinschaftsantrag von SPD / GRÜNEN / UWG + BfGT - Getrennte Abstimmung. Einstimmiges Votum aller Fraktionen zur Entwurfsplanung. Gegen die Stimmen der CDU wurde mit 8 Ja-Stimmen beschlossen, das das Projekt unter dem Vorbehalt des möglichen Grunderwerbs und zur Verfügung stehender Haushaltsmittel realisiert werden soll. 

3

Anbindung Stadtpark-Botanischer Garten, Antrag der SPD-Fraktion vom 26.10.2001

  OK - Einstimmig - einstimmig angenommen. Die vorgesehenen Wohnmobil-Parkplätze sind als reine Parkmöglichkeit und  vorgesehen und werden nicht mit Entsorgungsmöglichkeiten ausgestattet. 

4

Kinderspielplatz Niehorst, B-Plan Nr. 101A - Aufhebung des Sperrvermerks

  OK - Einstimmig 

5

Förderung der Niedrigbauweise durch Ergänzung der Kriterien bei der Vergabe städt. Wohnbaugrundstücke

  OK - bei einer Gegenstimme der UWG 

6

Erstzbeschaffung für ein Tanklöschfahrzeug

  Zur Kenntnisnahme 

7

Verschiedenes

   
   
 

Die TOP's der NICHTÖFFENTLICHEN Sitzung sind aus verständlichen Gründen nicht aufgeführt.

SIE möchten mehr über die o.a. Sitzung erfahren? Kein Problem! Selbstverständlich stellt Ihnen die BfGT auch die Vorlagen, Berichte und Informationen aus der o.a. Sitzung zur Verfügung. Ebenfalls können Sie das Protokoll bei uns anfordern. Rufen SIE uns an. Sollten SIE Vorschläge und Anregungen zu diesen Themen haben - schicken SIE uns eine e-Mail oder rufen SIE uns an. Schreiben SIE uns, worum sich die BfGT kümmern soll und welches Thema wir in IHREM Interesse anpacken sollen.

Alles können wir schließlich auch nicht wissen.........

Wir sind für SIE da, wenn SIE uns brauchen!

 
nächste UMWELTAUSSCHUSSSITZUNG
am  30. September 2002