DER RATHAUSVORPLATZ (Konrad-Adenauer-Platz) soll bebaut werden.

Planungsausschuss 17.02.2005 - Verwaltungsvorlage 00084/2005

Beratungsgegenstand:

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 57/2"Konrad-Adenauer-Platz" (2. Änderung des Bebauungs-planes Nr. 57) hier:

1. Erweiterung des Plangebietes / 2. Entwurf und Auslegung

Beschlussvorschlag:

  1. Der Erweiterung des ursprünglichen Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 57/2 wird zugestimmt. Der Aufstellungsbeschluss vom 11. 12.2003 wird insoweit ergänzt.
  2. Dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 57/2 mit Begründung in vorliegender Fassung wird zum Zwecke der Auslegung zugestimmt.

Löhr (Stadtbaurat)

Sachverhalt:

Auf der Grundlage eines im Jahre 2003 durchgeführten Investorenwettbewerbs hat der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 11.12.2003 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 57/2"Konrad-Adenauer-Platz" beschlossen.

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung fand in Form eines Workshops im Ratssaal des Rathauses am 26.01.2004 statt. Auch nach dem Workshop bestand bis einschließlich 27.02.2004 Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung anhand der ausgehängten Planunterlagen im Fachbereich Stadtplanung, Rathaus, Berliner Straße 70.

Die während des Workshops vorgetragenen Argumentationen sowie die weiteren insgesamt zehn schriftlich eingereichten Anregungen bezogen sich - neben einer generellen Ablehnung einer Baumaßnahme überhaupt vor allem auf die Position des Gebäudes und zur Notwendigkeit der Platzgestaltung.

Der Bebauungs-Entwurf wurde daraufhin überarbeitet. Um den Forderungen nach einer Platzsituation vor dem Cafe Fritzenkötter Rechnung zu tragen, wurde das Gebäude deutlich in Richtung Rathaus verschoben. Außerdem wurde das Bauwerk weiter in den Straßenraum der Berliner Straße versetzt, so dass der Platzbereich zwischen Neubau, Rathaus und Sparkasse vergrößert wird. Ferner wurde die Anregung aufgegriffen, die schmale Seite des Gebäudes zur Fußgängerzone auszurichten und die breitere Seite in Richtung Rathaus.

Dieser überarbeitete Bebauungs-Entwurf bildete die Grundlage für die erneute frühzeitige Bürgerbeteiligung, die in Form einer Bürgerversammlung in der Aula der Volkshochschule, Hohenzollernstraße 43 am 18.05.2004 durchgeführt wurde. Auch dieses Mal bestand im Anschluss daran bis einschließlich 04.06.2004 die Gelegenheit anhand der ausgehängten Planunterlagen im Fachbereich Stadtplanung, Rathaus, Berliner Straße 70 die Planungen zu erörtern und Stellung zu nehmen. Das Protokoll über die Bürgerversammlung ist als Anlage beigefügt.

Weitere Anregungen von insgesamt zwei Einwendern, die im Verlauf der darauf folgenden Monate bei der Stadt eingingen, greifen im wesentlichen die Argumentationen auf, die zuvor schon in der Öffentlichkeit diskutiert worden sind. So richtet sich Frau Heidi Wiedey gegen eine Bebauung und regt an, den Konrad-Adenauer-Platz als zentralen Marktplatz zu nutzen, um die unterschiedlichen Marktaktivitäten, die bislang an verschiedenen Tagen an unterschiedlichen Orten stattfinden, zu bündeln. Von Herrn Claus-Günter Notzon wird wiederum die Vorrangigkeit eines Bürgerbüros zwischen den Häusern I und II gesehen; hierbei wird auf eine Neuausrichtung des Eingangsbereiches in Richtung Fußgängerzone Wert gelegt, der nicht verbaut werden dürfe. Ferner sollte dem Konrad-Adenauer-Platz die Aufgabe eines zentralen Veranstaltungsortes zugewiesen werden; er würde sich als "urbanes Zentrum" einer angehenden Großstadt anbieten. Als alternative Bebauung wird das Glasenapp-Grundstück vorgeschlagen.

In Abwägung der privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander wird die Attraktivierung des Standortes "Konrad-Adenauer-Platz" als Einzelhandelslage für bedeutsam angesehen, um die Innenstadt als zentralen Versorgungs- und Dienstleistungsbereich zu stärken. Dieser Zielsetzung wird insofern Vorrang eingeräumt vor einer Beibehaltung der bestehenden Situation. Der von Frau Wiedey befürchtete Widerspruch zwischen Marktnutzung und einer Teilbebauung des Platzes wird nicht gesehen, da beide Nutzungen miteinander vereinbar sind. Für das von Herrn Notzon befürwortete Bürgerbüro schafft der vorhabenbezogene Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen. Hierbei nimmt die gewählte Form des geplanten Wohn- und Geschäftshauses Rücksicht auf künftige Wege- und Sichtbeziehungen; dies schließt auch die vom Einwender für wichtig erachtete Neuausrichtung des Eingangsbereiches in Richtung Fußgängerzone mit ein. Den Bedenken, der Konrad-Adenauer-Platz werde seiner Aufgabe als zentralem Veranstaltungsort nicht gerecht, kann nicht gefolgt werden, da die eigentliche Platzfläche (also die von den Gebäuden umschlossene Fläche) mit über 3.000 m2mehr als doppelt so groß ist wie der Kolbeplatz. Ohne weiteres können hier alle bisherigen Aktivitäten stattfinden (Wochenmarkt, Musikveranstaltungen) wie auch größere Veranstaltungen. Die vom Einwender vorgeschlagene Bebauung des Glasenapp-Grundstückes wird nicht als mögliche Alternative gesehen, da das Grundstück für die angestrebte Nutzung zu klein ist und eine Einzelhandelsnutzung dieses Grundstückes im Widerspruch zum Einzelhandelskonzept steht.

Das Planverfahren soll daher auf der Grundlage des oben genannten Abwägungsergebnisses weitergeführt werden. Inzwischen wurden die Nutzungsvorstellungen des Vorhabenträgers konkretisiert (s. anliegendes Schreiben).

Mit Schreiben vom 13.09,2004 erhielten die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB die Gelegenheit, bis zum 18.10.2004 ihre Stellungnahme abzugeben.

Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind nachfolgend in gekürzter Fassung aufgeführt und mit Abwägungsvorschlägen der Verwaltung versehen.

Der Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 57/2 vom 11. 12.2003 umfasst ausschließlich die vorhandene Freifläche zwischen Rathaus, Sparkasse, Strengerstraße und Berliner Straße. Um auch die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das zwischen den Häusern I und II geplante Bürgerbüro, sowie für eine bauliche Umgestaltung des Sparkassengebäudes und eine Erweiterung des Hauses II gemäß "Rahmenplan Rathausumfeld" sicherstellen zu können, soll der Geltungsbereich entsprechend erweitert werden. Der Aufstellungsbeschluss vom 11. 12.2003 wird insoweit ergänzt.

Anlagen:

  • Stellungnahmen zur TöB-Beteiligung
  • Protokoll über die Bürgerversammlung am 18.05.2004
  • Übersichtsplan
  • Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 57/2 (Entwurf)
  • Begründung (Entwurf)
  • Gebäude-Entwurf für das Wohn- und Geschäftshaus
  • Schreiben des Vorhabenträgers

Erstellt durch: Herrn Sill (Fachbereich: 61 Stadtplanung) Datum: 01.02.2005