DER RATHAUSVORPLATZ (Konrad-Adenauer-Platz) soll bebaut werden.

e-Mail der Bürgermeisterin an die Fraktionen vom 09.01.2004:

Die Verwaltung hat Ihnen in dieser Woche vorgeschlagen, den o.g. Tagesordnungspunkt nicht an den Planungsausschuss zu verweisen, sondern wegen der grundsätzlich damit verknüpften Bedeutung im Hauptausschuss am kommenden Montag abschließend zu beraten.

Die Verwaltung steht dem im Antrag formulierten Anliegen kritisch gegenüber und hat im Vorfeld der Sitzung in dieser Woche eine Prüfung des Sachverhaltes vorgenommen. Im Ergebnis kommt sie zu der Einschätzung, dass die beabsichtigte Bürgerbefragung rechtlich zumindest äußerst zweifelhaft, letztlich wohl auch als rechtswidrig zu qualifizieren wäre.

Die Verwaltung hat ihre Einschätzung dem Städte- und Gemeindebund NRW mit der Bitte um eine kurzfristige Stellungnahme zugeleitet. Die Antwort ist mir heute zugegangen, sie bestätigt die Auffassung der Verwaltung. Ich leite Ihnen das Schreiben mit der Bitte um Kenntnisnahme in der Anlage unmittelbar weiter.

Die Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes geht über die Abwägung rein juristischer Gesichtspunkte hinaus; ich bitte Sie daher um besondere Beachtung der Ausführungen im letzten Absatz.

Mit freundlichen Grüßen - Ihre Maria Unger

Antwort Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen

F ra u
Bürgermeisterin Maria Unger
Stadt GÜtersloh
Postfach 2955

33326 Gütersloh

Zulässigkeit einer Bürgerbefragung
Schreiben des Herrn Mombrei vom 08.01.2004

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Unger, sehr geehrter Herr Mornbrei,

nach unserer Ansicht ist eine Bürgerbefragung, seitens des Rates zu einem bestimmten Thema zumindest dann nicht zulässig, wenn dieser als Voraussetzung und Basis für weitere Entschei-dungen gelten soll. Dies ist nach unserer Ansicht mit dem Grundsatz der repräsentativen Demokratie, wie er sich in der Gemeindeordnung NRW widerspiegeit, nicht vereinbar.

Vielmehr werden die Ratsmitglieder von den Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt und sind verpflichtet, sich ausschließlich nach dem Gesetz und ihrer freien nur durch Rücksicht auf das öffentliche Wohl bestimmten Oberzeugung leiten zu lassen. Damit ist eine demokratische Legitimitation und Verpflichtung auf das Gemeinwohl gegeben. Da nach dieser gesetzlichen Regelung daher die Zuständigkeit für Entscheidungen für alle kommunalen Angelegenheiten beirn Rat der Stadt liegt, ist es nicht zulässig eine derartige Bürgerbetragung durchzuführen, die "Voraussetzung und Basis für weitere Entscheidungen' sein sollte.

Ausgehend von einer solchen Bindungswirkurig des Rates durch diese Bürgerbefragung würde dies letztendlich auch zu einer Umgehung des § 26 GO NRW führen. Denn nur nach dieser Norm können Bürgerinnen und Bürger unmittelbar Regelungen treffen, die die Wirkung eines Ratsbeschlusses haben.

Wir teilen auch Ihre Ansicht, daß eine entsprechende Bürgerbefragung nur sehr schwer mit den bauplanungsrechtlichen Vorgaben zu vereinbaren wäre. Denn bei einer entsprechenden Bindungs-wirkung würde es äußerst fraglich sein, ob ein Gericht dies als eine rechtmäßige Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander ansehen würde (§ 1 Abs. 6 BauGB).

Davon zu trennen wäre eine entsprechende Befragung seitens des Rates ohne jegliche Bindungs-wirkung. in diesem Zusammenhang erlauben wir uns allerdings darauf hinzuweisen, daß dies die Problematik mit sich bringt. daß in der Bürgerschaft der Eindruck entstehen könnte, daß der Rat mit diesen Mitteln die Flucht vor der Entscheidungsverantwortung antritt. Das Ansehen des Rates könnte durchaus Schaden erieiden..Die Möglichkeiten, Entscheidungen faktisch zu delegieren, verwischt ferner die Verantwortlichkeiten.

Die Folge ist, daß der Bürger am Ende der Wahlperlode nicht in der Lage ist, eine oder mehrere politische Parteien für bestimmte Entwicklungen im Gemeindegebiet verantwortlich machen zu können. Vor diesem Hintergrund sollte der Rat der Stadt Gütersloh eine entsprechende Befragung ohne jegliche Eindungswirkung zumindest kritisch vorab hinterfragen.

Wir hoffen, daß wir Ihnen mit diesen Ausführungen helfen konnten.

Mit freundlichen Grüßen

Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen

Im Auftrag

(Michael Becker)

9. Januar 2004