DER RATHAUSVORPLATZ (Konrad-Adenauer-Platz)
soll bebaut werden.
GEPLANTES BÜRGERBEGEHREN gegen Verkauf und Bebauung des Rathausvorplatzes STADT GÜTERSLOH Betr.: Prüfung Fragestellung Bürgerbegehren Ratshausvorplatz (Konrad-Adenauer-Platz) Sehr geehrte Frau Lang – wie auch Ihnen bekannt sein dürfte, ist beabsichtigt, den Rathausvorplatz (Konrad-Adenauer-Platz) anteilmäßig zu verkaufen und bebauen zu lassen. Trotz intensiver Gespräche mit der Verwaltung und den im Rat vertretenen Fraktionen sowie der bisher nicht unerheblichen Resonanz der Bürgerschaft auf die Bebauungspläne, hält die Verwaltung sowie die politische Mehrheit weiterhin an ihren Plänen fest. Aus diesem Grund beabsichtigt die Interessengemeinschaft Rathausvorplatz zusammen mit dem Verein BfGT Bürger für Gütersloh e.V. ein BÜRGERBEGEHRENgegen den anteilmäßigen Verkauf durchzuführen. Nach Auskunft des Innenministeriums NRW sind die Kommunalverwaltungen in den Grenzen ihrer Verwaltungskraft verpflichtet, bei der Einleitung eines Bürgerbegehrens Hilfestellung zu leisten (§ 26 Abs.2 letzter Satz GO). Für das Bürgerbegehren ist folgende Fragestellung vorgesehen: Sind Sie dafür, dass der Rathausvorplatz (Konrad-Adenauer-Platz) weiterhin im Besitz der Stadt Gütersloh bleibt, weder in Teilen verkauft, verpachtet oder vermietet werden soll und für die Bürgerinnen und Bürger auch als umgestalteter Platz mit den bisherigen Parkplatzmöglichkeiten zur Verfügung steht? Wir dürfen Sie freundlichst um Prüfung der Fragestellung sowie der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens bitten. Für Rückfragen und weitere Auskünfte stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen BfGT Bürger für Gütersloh e.V. Bernhard Büker, Eduard Falkenreck, Christoph Fritzenkötter, Wolfgang Keisinger, Nobby Morkes Gütersloh, 04.12.2003 |