DER RATHAUSVORPLATZ (Konrad-Adenauer-Platz) soll bebaut werden.

GEPLANTES BÜRGERBEGEHREN gegen Verkauf und Bebauung des Rathausvorplatzes

Planungsausschuss 17.06.2004 - Verwaltungsvorlage 00203/2004

Beratungsgegenstand:

Wettbewerb zur Erlangung von Entwürfen für die Platzgestaltung des Konrad-Adenauer Platzes

Beschlussvorschlag:

Für die Platzgestaltung des Konrad-Adenauer-Platzes soll ein Wettbewerb durchgeführt werden. Die Durchführung ist an das Gesamtprojekt zu binden.

Sachverhalt:

1. Durch Beschluss des Planungsausschusses (gegen das Votum der BfGT) wurde am 22.4.2004 eine überarbeitete Fassung des Entwurfes des am Konrad-Adenauer-Platz vorgesehenen Wohn- und Geschäftshauses dem Verfahren zugrunde gelegt. Die Überarbeitung betraf neben dem Gebäudeentwurf auch die Position des Gebäudes. Demnach rückt das Gebäude nun in Richtung Rathaus und in Richtung Berliner Straße.

Dadurch wird nicht nur die Platzfläche insgesamt vergrößert, sondern auch im Bereich der Strengerstraße mehr Raum für eine weitere städtebauliche Gestaltung geschaffen.

2. Im Rahmen der öffentlichen Diskussionen ist mehrfach angeregt worden, die Gestaltung des Platzes selber mit großer Sorgfalt zu planen. Der Konrad-Adenauer-Platz ist Teil der "Gütersloher Platzbanane", die beginnend an der Stadthalle von der Platzfolge Theodor-Heuss-Platz - Dreiecksplatz - Berliner Platz - Konrad-Adenauer-Platz und Marktplatz geprägt ist. Die Anregungen, den Platz nicht zu bebauen werden von der Verwaltung ignoriert bzw. nicht berücksichtigt.

Mit einer sorgfältigen Gestaltung soll dem Charakter des Platzes, der von den Nutzungen ,Sparkasse - Verwaltung - Einzelhandel" umgeben ist, in besonderem Maße gerecht werden.

Bestandteil dieser Anregungen war auch, hierzu einen Wettbewerb durchzuführen. Wettbewerbe sind - das zeigen die Erfahrungen in der Vergangenheit - geeignet, für eine hochwertige und nachhaltige städtebauliche Qualität zu sorgen.

Im Rahmen der Vorbereitung des Wettbewerbes ist eine der Bedeutung des Platzes angemessene Bürgerbeteiligung durchzuführen. Dort sollen - bspw. im Rahmen von Workshops oder ähnlichen Veranstaltungen - Vorstellungen, Anregungen und Ideen der Gütersloher Bürgerinnen und Bürger in die Wettbewerbsinhalte einfließen. Wir sind gespannt!!!

3. Die Durchführung von Wettbewerben ist erklärtes Ziel der Landesregierung. Damit soll die qualitätsvolle städtebauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden von NordrheinWestfalen gesichert und gefördert werden.

Für die Durchführung des Wettbewerbes "Konrad-Adenauer-Platz" sind vom Land bereits Mittel zur Verfügung gestellt worden. Um sie in Anspruch nehmen zu können - dies sehen die Förderrichtlinien so vor - ist ein Beschluss des zuständigen Ausschusses notwendig. Eine positive Beschlussfassung vorausgesetzt würde unmittelbar ein Förderantrag gestellt, da Fristen einzuhalten sind.

4. Es ist einleuchtend, die Durchführung des Wettbewerbes an die konkrete Entwicklung des Gesamtprojektes zu binden. Sobald eine Realipierung des Wohn- und Geschäftshauses erkennbar ist, kann der Wettbewerb durchgeführt werden.

Die konkreten Wettbewerbsinhalte sollen durch Beschlüsse benannt werden, die zu gegebener Zeit zu fassen sind.

Der Vorschlag der BfGT, auch eine alternative Platzgestaltung ohne Bebauung entwerfen zu lassen, wurde von der Verwaltung und allen anderen Fraktionen verworfen. Eine Platzgestaltung durch den Fachbereich Grünflächen (Beispiel Dreiecksplatz) sei nicht angebracht, da es sich hier um den Kernbereich einer innerstädischen Bebbaung handeln würde.

Erstellt durch: Herrn Zirbel (Fachbereich: 61 Stadtplanung) Datum: 28.05.2004/lu

Anmerkungen der BfGT in Grün kursiv.