Medien-Info zum Auftakt: DER RATHAUSVORPLATZ (Konrad-Adenauer-Platz) soll bebaut werden. GEPLANTES BÜRGERBEGEHREN gegen Verkauf und Bebauung des Rathausvorplatzes Auf dem Rathausvorplatz (Konrad-Adenauer-Platz) soll ein mehrstöckiges Büro- und Geschäftshaus errichtet werden. Auf fast 4.000 qm Gebäudenutzfläche sollen neue Möglichkeiten für die Bereiche Sportartikel, Parfümerie, Naturkost, Lebensmittel und Gewerbe (Fitness-Studio, Wellness-Bereich, Praxis, Büros) entstehen. Ebenfalls integriert werden sollen 7 Wohneinheiten. Der oberirdische Parkplatz mit derzeit 74 Stellplätzen soll einer Tiefgarage weichen. Dadurch wird sich die Anzahl der Stellplätze auf 178 Stellplätze erhöhen und damit mehr als verdoppeln Die Verwaltung sieht in der geplanten Einzelhandelsnutzung auf dem Konrad-Adenauer-Platz eine Belebung der Geschäftslagen in der Innenstadt. Das erforderliche Bebauungsplanaufstellungsverfahren für die Bebauung des Konrad-Adenauer? Platzes soll Ende 2004 soweit sein, dass mit der Realisierung des Vorhabens begonnen werden könne. Der Investor rechne mit einer Bauzeit von rd. 13-15 Monaten. Zum Jahresende 2006 könnte das Gebäude in Betrieb genommen werden. Den Plänen der Verwaltung gegenüber steht die Meinung des Gütersloher Einzelhandels, der Interessengemeinschaft Rathausvorplatz (Anlieger, Geschäftsleute, Handwerker, Gastronomen, Bürgerinnen und Bürger) sowie der BfGT Sie plädieren für einen neugestalteten multifunktionellen Platz, der ohne Bebauung zum Verweilen einlädt und Möglichkeiten zum Feste feiern gibt (Spider Murphy Gang zum Auftakt der Michaeliswoche, Streetball-Turnier etc.) und zudem den Bürgern auch als Parkplatz (derzeit ca. 1.000 Nutzungen täglich) zur Verfügung steht. Ein mit Bäumen bepflanzter Platz, eine Grünzone in der Innenstadt, bietet die Gelegenheit, sich auf Bänken im Schatten niederzulassen und z. B. in Ruhe die Zeitung zu lesen. Die Bürger möchten einen Platz behalten und kein Plätzchen bekommen. Hinterhofatmosphäre würde unserer Stadt nicht gut tun. Leerstehende Geschäfte in der Innenstadt und in den Ortsteilen, leerstehende Büroflächen in ganz Gütersloh und demnächst ein weiterer Ladenhüter? Entgegen aller Daten, Fakten und Prognosen sollen gerade die oben angeführten Bereiche das neue Geschäftshaus mit Leben füllen und neue Käuferschichten in die Innenstadt locken? Der ansonsten von Politik und Verwaltung geschätzte Einzelhandel ist bei dieser Einschätzung sehr skeptisch. Eine zu dichte Bebauung der Gütersloher Innenstadt wäre eine Fehlplanung, die nicht revidiert werden könnte. Die Bürger sollen Platz zum Atmen haben und sich nicht durch neue Häuserschluchten und Hinterhöfe „einzwängen“ lassen. Trotz intensivster Gespräche verschiedenster Interessengruppen mit Politik und Verwaltung, ist es nicht gelungen, die Mehrheit der im Rat vertretenen Fraktionen davon abzubringen, das Vorhaben auszusetzen bzw. gemeinsam nach Kompromisslösungen zu suchen. Auch die Verwaltung weicht nicht von Ihrem Vorhaben ab, den Platz schnellstmöglich anteilmäßig zu verkaufen und durch einen Investor bebauen zu lassen. Trotz eines angekündigten weiteren Gespräches zwischen Vertreten der Interessengemeinschaft Rathausvorplatz und der Bürgermeisterin Maria Unger sowie den Herren Löhr und Zirbel (Do 04.12.-20.00 Uhr), setzte die Verwaltung ungeachtet der zunehmenden Proteste aus der Bürgerschaft den Punkt „Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 57/2"Konrad-Adenauer-Platz-(2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57)“ - "Antrag auf die Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit zweigeschossiger Tiefgarage auf dem Konrad-Adenauer-Platz" auf die Tagesordnung des Planungsausschusses am 11.12.2003 Wurde in der öffentlichen Sitzung des Gestaltungsbeirates am 04.11. noch die Beteilung der Bürgerschaft an Planungen besonders hervorgehoben, beschlossen die Politiker wenige Stunden zuvor in nichtöffentlicher Sitzung die Verhandlungen mit dem Investor zum anteiligen Verkauf des Platzes zu intensivieren. Erst durch die Medien erfuhr die Öffentlichkeit, was wirklich geplant und auch beabsichtigt ist. Die Fraktion der BfGT sprach sich bereits vor fast zwei Jahren gegen die Bebauung des Platzes aus und stimmte als einzige gegen die Errichtung eines 12-15m hohen Geschäfts- und Bürohauses. Wir brauchen Plätze, die auch als Plätze genutzt werden können. Die Planer der Stadt sollten Platz für einen neuen, attraktiv gestalteten Platz machen. Die Fläche für ein neues Geschäfts- und Bürohaus wäre verschwendet und Gütersloh um eine weitere zu betonierte und bebaute Fläche reicher. Gütersloh, der Stadt im Grünen, könnte eine weitere Grünfläche in der Stadtmitte durchaus gut tun. Wie beim Bürgerbegehren gegen den Theaterneubau (10.681 Unterschriften) sowie dem daraus resultierenden Bürgerentscheid (fast 76% sprachen sich gegen den Neubau aus) hält die BfGT es auch bei diesem Vorhaben für erforderlich, die Bürgerinnen und Bürger nach ihrer Meinung zu fragen und erneut mitbestimmen zu lassen. In Verantwortung für unsere Stadt beabsichtigt jetzt die Interessengemeinschaft Rathausvorplatz zusammen mit dem Verein BfGT Bürger für Gütersloh e.V. gemeinsam mit den Gütersloher Bürgerinnen und Bürgern ein BÜRGERBEGEHREN durchzuführen, um die Pläne der Verwaltung sowie der politischen Mehrheit zum anteiligen Verkauf des Rathausvorplatzes zu stoppen. Der Bürgermeisterin Maria Unger sowie der Dezernentin für Umwelt, Recht und Ordnung, Frau Lang, ist am Donnerstag (04.12.) das anliegende Schreiben mit der Bitte um Prüfung der Fragestellung sowie der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens übermittelt worden. Es ist beabsichtigt, die Bürgerinnen und Bürger über folgende Frage abstimmen zu lassen: Sind Sie dafür, dass der Rathausvorplatz (Konrad-Adenauer-Platz) weiterhin im Besitz der Stadt Gütersloh bleibt, weder in Teilen verkauft, verpachtet oder vermietet werden soll und für die Bürgerinnen und Bürger auch als umgestalteter Platz mit den bisherigen Parkplatzmöglichkeiten zur Verfügung steht? Nach Auskunft des Innenministeriums NRW sind die Kommunalverwaltungen in den Grenzen ihrer Verwaltungskraft verpflichtet, bei der Einleitung eines Bürgerbegehrens Hilfestellung zu leisten (§ 26 Abs.2 letzter Satz GO). Geplant ist, die Bürger ab Januar zusätzlich durch Infostände in der Innenstadt, Diskussionsforen, Veranstaltungen und weiteren flankierenden Maßnahmen zu informieren. Die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben. Auf der Homepage der BfGT werden aktuelle Informationen veröffentlicht und Dokumente zum Herunterladen eingepflegt: www.bfgt.de BfGT
Bürger
für Gütersloh e.V. Bernhard Büker, Eduard Falkenreck, Christoph Fritzenkötter, Wolfgang Keisinger, Nobby Morkes Gütersloh, 05.12.2003 |