HAUPTAUSSCHUSS 12.01.2004 BÜRGERANTRAG gemäß § 24 Gemeindeordnung des Landes NRW Sehr geehrte Frau Unger, im Rahmen der geplanten Bebauung des Rathausvorplatzes (Konrad-Adenauer-Platz) stellen wir folgenden Antrag:
Begründung: Politik und Verwaltung betonen übereinstimmend, dass sie auf eine breite Bürgerbeteiligung Wert legen, die deutlich über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinausgeht. Einig sind sich auch alle Fraktionen, die Bürger unserer Stadt einzubinden und an der Projektplanung teilnehmen zu lassen. Eine BÜRGERBEFRAGUNG könnte möglicherweise ein (en) BÜRGERBEGEHREN / BÜRGERENT-SCHEID überflüssig werden lassen. Bürgerfreundlichkeit und die immer wieder propagierte Mitwirkung der Bürger an Entscheidungen können hier in einem praktischem Beispiel umgesetzt werden. Vielen Dank. Interessengemeinschaft Rathausvorplatz Bernhard Bücker, Eduard Falkenreck, Hans Flöttmann, Christoph Fritzenkötter, Wolfgang Keisinger Sprecher der IG Gütersloh, 16.12.2003 |