HAUPTAUSSCHUSS 12.01.2004

BÜRGERANTRAG gemäß § 24 Gemeindeordnung des Landes NRW

Sehr geehrte Frau Unger,

im Rahmen der geplanten Bebauung des Rathausvorplatzes (Konrad-Adenauer-Platz) stellen wir folgenden Antrag:

  • Die Stadt Gütersloh führt eine BÜRGERBEFRAGUNG zur geplanten Bebauung des Rathausvorplatzes (Konrad-Adenauer-Platz) durch.
  • Die Fragen sind im Vorfeld mit den Sprechern der Interessengemeinschaft Rathausvorplatz abzustimmen
  • Die Bürgerfragung ist so durchzuführen, dass gewährleistet ist, dass jede Bürgerin und jeder Bürger ab 16 einen Fragebogen bzw. die Möglichkeit erhält an der Befragung teilzunehmen.
  • Das Ergebnis wird dem Planungsausschuss vorgelegt und soll als Voraussetzung und Basis für weitere Entscheidungen gelten.

Begründung:

Politik und Verwaltung betonen übereinstimmend, dass sie auf eine breite Bürgerbeteiligung Wert legen, die deutlich über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinausgeht. Einig sind sich auch alle Fraktionen, die Bürger unserer Stadt einzubinden und an der Projektplanung teilnehmen zu lassen.

Eine BÜRGERBEFRAGUNG könnte möglicherweise ein (en) BÜRGERBEGEHREN / BÜRGERENT-SCHEID überflüssig werden lassen.

Bürgerfreundlichkeit und die immer wieder propagierte Mitwirkung der Bürger an Entscheidungen können hier in einem praktischem Beispiel umgesetzt werden.

Vielen Dank.

Interessengemeinschaft Rathausvorplatz

Bernhard Bücker, Eduard Falkenreck, Hans Flöttmann, Christoph Fritzenkötter, Wolfgang Keisinger Sprecher der IG

Gütersloh, 16.12.2003