HAUPTAUSSCHUSS 12.01.2004

BÜRGERANTRAG DER IG RATHAUSVORPLATZ - BÜRGERBEFRAGUNG

Die BfGT findet es sehr bedauerlich, wie eine mögliche Bürgerbefragung im Vorfeld "abgewürgt" werden soll.

Der Bürgerantrag der IG ist vom Aufbau und inhaltlich mit dem Antrag der BfGT vom November 2000 gleichzusetzen, eine Bürgerbefragung zum Thema THEATERNEUBAU durchzuführen. Der Antrag wurde seinerzeit bis auf GRÜNE und BfGT von allen anderen Fraktionen abgelehnt, jedoch ausführlich im Rat erörtert. Allein aus diesem Grund durften wir davon ausgehen, dass Bürgerbefragungen in unserer Stadt weder zweifelhaft noch rechtswidrig sind.

Warum die GRÜNEN sich diesmal gegen eine Bürgerbefragung aussprechen, ist nicht nachzuvoll-ziehen.

Die BfGT ist sehr enttäuscht, wie die Verwaltung versucht, ihre angekündigte und zugesagte "offensive Bürgerbeteilung" zugunsten der eigenem Interesse zu unterlaufen.

Aus unserer Sicht, war es nicht notwendig, eine Rechtsauskunft einzuholen, zumal noch nicht einmal im Vorfeld gegenüber der IG Bedenken gegen eine Bürgerbefragung geäußert wurden.

Manchmal fragen wir uns, wie Demokratie und Mitbestimmung sonst noch praktiziert werden soll - in Gütersloh scheinen besonders Verwaltung sowie die beiden großen "Volks"-Parteien arge Probleme damit zu haben. Es wird versucht, den Bürgern mit allen Möglichkeit erneut einen Maulkorb umzu-hängen, um wieder einmal parteipolitische Interessen ohne Mitbestimmung der Bürgerschaft durchzusetzen.

BfGTRatsfraktion
Bürger für Gütersloh

12.01.2004