THEATERSPIELSTÄTTE TEIL III

STADT GÜTERSLOH
Geschäftsbereich 2 / Soziales – Jugend – Bildung – Kultur + Sport
c/o Herrn Beigeordneten Andreas Kimpel
Berliner Str. 70 – Rathaus – 33330 Gütersloh

In der Sitzung des Kulturausschusses am 04.05.2006 bittet die BfGT Fraktion um Beantwortung folgender Fragen zum Thema: MACHBARKEITSSTUDIE THEATER

  1. Den Büros des Architekten Prof. Friedrich und BDP München (Daberto) sind vor Erstellung der Machbarkeitsstudie modifizierte Anforderungsprofile übermittelt worden. Wurden diese Vorgaben auch an die Gütersloher Architekten Beckmann und Schröder übermittelt?
  2. Die Herren Löhr und Martensmeier besuchten den Architekten Prof. Friedrich in Hamburg, um mit ihm die Möglichkeiten einer „kleinen Lösung“ zu erörtern. Gab es im Vorfeld der Studie auch direkte Kontakte / Gespräche mit den beiden Gütersloher Architekten?
  3. Warum ist das Büro Oehme + Partner, Bielefeld (Architekten und Ingenieure für Baumanagement und Projektsteuerung) mit der Kostenermittlung beauftragt worden? Hätte es nicht ausgereicht, auf den entsprechenden Baukostenindex / der Datenbank der Architektenkammer zurückzugreifen?
  4. Trotz mehrmaliger Nachfrage war es bis zum heutigen Zeitpunkt nicht möglich, Einblick in die mit dem Architekturbüro „pfb Professor Friedrich + Partner“, Hamburg, getroffenen Vereinbarungen und Verträge zu erhalten. Welche vertraglichen Bindungen bestehen zwischen der Stadt Gütersloh und Professor Friedrich, der aufgrund vertraglicher Vereinbarungen für sich / sein Büro das alleinige Recht in Anspruch nimmt, auf dem Gelände einen Theaterneubau errichten zu dürfen? Ist gewährleistet, dass ein Umbau der Paul-Thöne-Halle (z. B. Variante 2 oder 6) nicht durch die Einleitung rechtlicher Schritte durch Professor Friedrich verhindert werden kann? Welche Schadensersatzforderungen kämen auf die Stadt Gütersloh zu? Wer unterzeichnete die Verträge mit Prof. Friedrich bzw. wer ist auf städtischer Seite verantwortlich für den Vertragsinhalt?
  5. Nach welchen Kriterien ist das Anforderungsprofil erstellt worden? Welche Personen waren daran beteiligt?
  6. Unter welchen Gesichtspunkten wurde die Kostenvorgabe – ohne Abstimmung mit dem Ausschuss bzw. den Fraktionen - auf 17,5 Millionen festgesetzt?
  7. Aus welchen Gründen sind die Kosten für den Beckmann/Wiczkowiak- Entwurf“ auf 13,5 Millionen € erhöht worden?
  8. Warum wurde die Lage des Gebäudes im Schröder-Gaisendrees Entwurf bis an die nördl. Grundstücksgrenze verschoben?
  9. Im „Daberto“-Vorschlag bleiben die Außenwände des Zuschauerraumes erhalten. Der Grundriss wird nicht verändert. Wie ist es zu erklären, dass das Bühnenportal gegenüber dem Beckmann/Wiczkowiak- Entwurf“ leicht vergrößert dargestellt werden kann?
  10. Der Entwurf sieht die Erweiterung des Zuschauerraumes durch einen Rang vor. Ist bei diesem Vorschlag das Dach komplett zu erneuern?
  11. Die Bürgermeisterin betonte bei der Vorstellung der Machbarkeitsstudie die „Sicherheit der Finanzierung“. In der Studie wird mehrmals darauf hingewiesen, dass sich die Finanzsituation der Stadt Gütersloh seit 2002 nicht verbessert hat. Im Gegenteil. Die Finanzsituation hat und wird sich in den Folgejahren weiter verschlechtern. Das vom Kämmerer, Herrn Dr. Wigginghaus, vorgelegte Finanzierungskonzept lässt viele Fragen offen und behält sich die Aktualisierung der Baukosten nach Verbesserung der Datenlage vor.
    • Nach eigenen Aussagen verwendet der Kämmerer die 7,5 Millionen € aus dem anteiligen Verkauf der Stadtwerke zur Zwischenfinanzierung von Krediten, um so die Kreditaufnahme so gering wie möglich zu halten. Wie wirkt sich die Entnahme aus der Rücklage auf die weitere Kreditaufnahme aus?
    • Gibt es konkrete Zusagen der Familien / Unternehmen Miele und Bertelsmann, die Errichtung einer Theaterspielstätte mit 5 Millionen € zu unterstützen?
  12. Ein größeres Theater erfordert mehr Personal. In welcher Höhe werden sich die laufenden Betriebskosten der neuen Spielstätte bewegen?
  13. Qualitativ und quantitativ größere Ensembles und Orchester erfordern ein wesentlich größeres Budget an Honorarkosten. Besteht aufgrund der in der Finanzplanung angegeben Verschlechterung der Haushaltung die Möglichkeit, den Kulturetat dementsprechend aufzustocken, ohne andere Bereiche dadurch finanziell zu benachteiligen?
  14. Wie äußert sich die Verwaltung zu den massiven Vorwürfen und der Kritik des Gütersloher Architekten Raimund Heitmanns in Bezug auf die Machbarkeitsstudie?

Weitere Fragen, deren Antworten – falls zeitlich in der Sitzung nicht möglich – auch der Niederschrift beigefügt bzw. getrennt per Mail übermittelt werden können:

  1. Welche Kompetenz hat das Münchener Büro BDP Daberto hinsichtlich der Spielplanauswahl und der Vergleichsobjekte für das Theater?
  2. Sind für die Ermittlung der gewünschten Bühnengröße auch Bühnen von Häusern ohne eigenes Ensemble herangezogen worden?
  3. Wurde im Rahmen der Machbarkeitsstudie geprüft, welche heute aktuellen Inszenierungen auf einer Bühne in der Größe der jetzigen Paul-Thöne-Halle stattfinden können, und ob damit ein attraktives, die Gütersloher Bürger ansprechendes Programm erstellt werden kann?
  4. Aus welchen Gründen soll es dem Fachbereich Kultur nicht möglich sein, ein qualitativ hochwertiges Programm auf der Bühne der PTH anzubieten?
  5. Haben sich in der Vergangenheit Künstler oder Ensembles geweigert im Gütersloher Theater zu spielen? Falls ja, welche?
  6. Welchen Wert / Bedeutung hat die Paul-Thöne-Halle für das Gütersloher Stadtbild?
  7. Ist die Paul-Thöne-Halle ein Dokument des Wiederaufbaugeistes der Gütersloher Bürger, dass es zu erhalten gilt?
  8. Werden bei allen Entwürfen die bauordnungsrechtlich relevanten Abstandsflächen eingehalten? Falls nein, bei welchen nicht?
  9. Wird ein vom Kulturdezernenten ins Gespräch gebrachtes Alleinstellungsmerkmal angesichts der herrschenden „Alleinstellungsmerkmalinflation“ durch den Neubau „Friedrich klein“ erreicht?
  10. Welchen Vorteil hat der Gütersloher Bürger von einem solchen Alleinstellungsmerkmal ?
  11. Welcher Entwurf verspricht die größten Synergien für die Nutzung und Bewirtschaftung unseres Kulturzentrums ?
  12. Welchen Vorteil bringt die in Prof. Friedrichs Entwurf vorgesehene Verlegung des Stadthallenhaupteinganges auf die Stadthallenrückseite?

    • für die Stadthalle
    • für die Anbindung des Kulturzentrums an die Innenstadt?

Wir bitten, uns die Antworten auf sämtliche Fragen auch schriftlich zu übermitteln.
Für die Beantwortung der Fragen im Voraus vielen Dank.

BfGT Ratsfraktion

01. Mai 2006